Die UVV stellen für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung verbindliche
Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. Die Berufsgenossenschaften als Träger
der gesetzlichen Unfallversicherung geben für die Prüffristen festgelegte Zeitintervalle vor.
Unser Service-Team führt Vorort die jährlich anstende UVV-Überprüfung aller Pressen-Fabrikate inkl. Überprüfung
berühungslos wirkender Schutzeinrichtungen (BWS) gemäß gültiger EN-Richtlinie durch.
Geprüft und protokolliert wird u.a.
-Eingriffgefährdung während der Gefahrbringenden Schließbewegung (Hintertretschutz ect.)
-Nachlauf /Nachlaufzeit
-Wirksamkeit von Schutzfeld, bewegliche Abschirmungen ect.
-Sicherheitsabstand
-Zweihandfunktionalität
-Fehlerfreie Funktion aller Sicherheitskomponenten
kleinere Instanthaltungsmaßnahmen können in Absprache mit dem Kunden unbürokratisch sofort erledigt werden.