Wartung und Instandhaltung

Instandhaltung nach DIN 31 051
Instandhaltung ist der Oberbegriff für Inspektion, Wartung und Instandsetzung.
Der Begriff wird folgendermaßen gegliedert:
Gesamtheit der Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Sollzustands sowie zur Feststellung und Beurteilung des Istzustands von technischen Arbeitsmitteln, Anlagen und Gebäuden.
Instandhaltung ist untergliedert in:
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Wartung: Maßnahmen zur Bewahrung des Sollzustandes von technischen Arbeitsmittel und Anlagen zur Vermeidung von Störungen des Produktionsablaufs Beispiel: Schmieren, Reinigen, Justieren.
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Inspektion: Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustands von Gebäuden, Anlagen und technischen Arbeitsmittel zur Vermeidung von Störungen des Produktionsablaufs. Beispiel: Prüfen, Messen, Beurteilen.
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Instandsetzung: Maßnahmen zur Wiederherstellung des Sollzustands von Gebäuden, Anlagen und technischen Arbeitsmittel mit Aufbereitung oder Ersatz von Teilen nach Inspektionsergebnissen. Beispiel: Austauschen, Ausbessern.