Wartung und Instandhaltung

Instandhaltung nach DIN 31 051

Instandhaltung ist der Oberbegriff für Inspektion, Wartung und Instandsetzung.

Der Begriff wird folgendermaßen gegliedert:
Gesamtheit der Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Sollzustands sowie zur Feststellung und Beurteilung des Istzustands von technischen Arbeitsmitteln, Anlagen und Gebäuden.

Instandhaltung ist untergliedert in:

  • Wartung: Maßnahmen zur Bewahrung des Sollzustandes von technischen Arbeitsmittel und Anlagen zur Vermeidung von Störungen des Produktionsablaufs Beispiel: Schmieren, Reinigen, Justieren.

  • Inspektion: Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustands von Gebäuden, Anlagen und technischen Arbeitsmittel zur Vermeidung von Störungen des Produktionsablaufs. Beispiel: Prüfen, Messen, Beurteilen.

  • Instandsetzung: Maßnahmen zur Wiederherstellung des Sollzustands von Gebäuden, Anlagen und technischen Arbeitsmittel mit Aufbereitung oder Ersatz von Teilen nach Inspektionsergebnissen. Beispiel: Austauschen, Ausbessern.