BWS-Prüfung

Maximale Sicherheit durch zertifizierte Experten

Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS) wie Lichtgitter oder Lichtvorhänge sind im harten Produktionsalltag lebenswichtig. Gemäß BetrSichV müssen diese vor der erstmaligen Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie im jährlichen Zyklus zwingend geprüft werden.

Unsere zertifizierten Mitarbeiter prüfen Ihre optoelektronischen Schutzeinrichtungen nach den Vorgaben der DIN EN IEC 61496-1 unter Berücksichtigung der Durchführungsanweisung DGUV-FBHM-085.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Prüfung der fachgerechten Installation und der schaltungstechnischen Einbindung in die Maschinensteuerung.
  • Prüfung des ordnungsgemäßen Zusammenwirkens von BWS und Maschine.
  • Nachlaufmessung: Exakte Ermittlung und Überprüfung des erforderlichen Sicherheitsabstandes der Schutzeinrichtung zur Gefahrenstelle nach DIN EN ISO 13855.
  • Gut zu wissen: Unsere Mitarbeiter sind speziell für die herstellerunabhängige Prüfung von BWS-Systemen zertifiziert und autorisiert.

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unsere Antworten

Hier beantworten wir die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.
Sollten die noch weitere Fragen haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht.

Ja. Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS) unterliegen gemäß § 14 BetrSichV einer wiederkehrenden Prüfpflicht. Um den permanenten Schutz des Bedieners vor gefährlichen Schließbewegungen zu garantieren, muss diese Überprüfung mindestens im jährlichen Turnus stattfinden.

Ja, nach jeder Veränderung ist eine Überprüfung durch eine befähigte Person nach TRBS 1203 erforderlich.

Nein. Die wiederkehrende Prüfung muss nicht vom Hersteller der Lichtschranke (wie Sick, Keyence etc.) durchgeführt werden. Jede herstellerunabhängig qualifizierte und zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 mit entsprechender Fachkompetenz und zertifizierter Messausrüstung darf diese Abnahmen rechtssicher durchführen.

Kern der Prüfung ist die Verifikation des sicheren Abstands zur Gefahrenstelle nach DIN EN ISO 13855. Mittels eines speziellen Nachlaufmessgeräts wird ermittelt, wie viele Millisekunden die Maschine nach dem Durchbrechen des Lichtfeldes benötigt, um komplett zum Stillstand zu kommen. Daraus wird geprüft, ob der physische Abstand des Lichtgitters ausreicht, um ein Hineingreifen in die laufende Bewegung auszuschließen.

Ein optisches Signal (z.B. eine grüne LED an der Lichtschranke) zeigt nur, dass der Sensor funktioniert – nicht aber, ob die mechanische Bremse oder die Hydraulikventile die Maschine schnell genug stoppen. Bei der BWS-Prüfung führen wir eine zertifizierte Nachlaufwegmessung durch.

Wir ermitteln in Millisekunden, wie lange die gefahrbringende Bewegung nach dem Unterbrechen des Lichtfeldes bis zum absoluten Stillstand benötigt. Nur so lässt sich rechtssicher nachweisen, dass der Sicherheitsabstand zwischen Lichtgitter und Werkzeug groß genug ist, um Unfälle beim Hineingreifen zu verhindern.