Kompakte Einständerpressen in C-Form mit optimaler Zugänglichkeit für Montage und Einpressprozesse.
Robuste Doppelständerpressen in H-Rahmenbauweise für präzise Umform- und Fügeprozesse mit hohen Kräften.
Hydraulische Säulenpressen für präzises Umformen, Kalibrieren und Schneiden kleiner bis großer Werkstücke.
Individuelle Pressenautomation mit integrierter Zuführung, Steuerung und automatisierten Prozessabläufen.
Maximale Sicherheit durch zertifizierte Experten
Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS) wie Lichtgitter oder Lichtvorhänge sind im harten Produktionsalltag lebenswichtig. Gemäß BetrSichV müssen diese vor der erstmaligen Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie im jährlichen Zyklus zwingend geprüft werden.
Unsere zertifizierten Mitarbeiter prüfen Ihre optoelektronischen Schutzeinrichtungen nach den Vorgaben der DIN EN IEC 61496-1 unter Berücksichtigung der Durchführungsanweisung DGUV-FBHM-085.
Unsere Leistungen im Überblick:
Hier beantworten wir die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden. Sollten die noch weitere Fragen haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht.
Ja. Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS) unterliegen gemäß § 14 BetrSichV einer wiederkehrenden Prüfpflicht. Um den permanenten Schutz des Bedieners vor gefährlichen Schließbewegungen zu garantieren, muss diese Überprüfung mindestens im jährlichen Turnus stattfinden.
Ja, nach jeder Veränderung ist eine Überprüfung durch eine befähigte Person nach TRBS 1203 erforderlich.
Nein. Die wiederkehrende Prüfung muss nicht vom Hersteller der Lichtschranke (wie Sick, Keyence etc.) durchgeführt werden. Jede herstellerunabhängig qualifizierte und zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 mit entsprechender Fachkompetenz und zertifizierter Messausrüstung darf diese Abnahmen rechtssicher durchführen.
Kern der Prüfung ist die Verifikation des sicheren Abstands zur Gefahrenstelle nach DIN EN ISO 13855. Mittels eines speziellen Nachlaufmessgeräts wird ermittelt, wie viele Millisekunden die Maschine nach dem Durchbrechen des Lichtfeldes benötigt, um komplett zum Stillstand zu kommen. Daraus wird geprüft, ob der physische Abstand des Lichtgitters ausreicht, um ein Hineingreifen in die laufende Bewegung auszuschließen.
Ein optisches Signal (z.B. eine grüne LED an der Lichtschranke) zeigt nur, dass der Sensor funktioniert – nicht aber, ob die mechanische Bremse oder die Hydraulikventile die Maschine schnell genug stoppen. Bei der BWS-Prüfung führen wir eine zertifizierte Nachlaufwegmessung durch.
Wir ermitteln in Millisekunden, wie lange die gefahrbringende Bewegung nach dem Unterbrechen des Lichtfeldes bis zum absoluten Stillstand benötigt. Nur so lässt sich rechtssicher nachweisen, dass der Sicherheitsabstand zwischen Lichtgitter und Werkzeug groß genug ist, um Unfälle beim Hineingreifen zu verhindern.
Sie möchten mehr über unsere Hydraulikpressen, Modernisierungsmaßnahmen oder Leistungen erfahren oder haben ein individuelles Anliegen? Kontaktieren Sie uns gerne. Wir beraten Sie persönlich, unkompliziert und freuen uns auf Ihre Nachricht.