UVV-Prüfung
für Hydraulikpressen

Rechtssicher, gründlich und herstellerunabhängig

Die jährliche Unfallverhütungsvorschrift (UVV) ist gesetzliche Pflicht für jedes Unternehmen. Wir übernehmen die komplette Prüfung und Protokollierung aller Pressen-Fabrikate. Dabei prüfen wir streng nach den Vorgaben der BetrSichV sowie den berufsgenossenschaftlichen Richtlinien wie der DGUV 209-030 („Pressenprüfung“) als auch UVV 11064 VBG 7n5.2).

Da wir Pressen aller Antriebsarten prüfen, deckt unser Service die gesamte Bandbreite der aktuellen und früheren Sicherheitsnormen ab:

  • Hydraulische Pressen: Prüfung nach der aktuellen DIN EN ISO 16092-3 sowie nach der früheren DIN EN 693 für Bestandsmaschinen.
  • Mechanische Pressen: Prüfung nach der aktuellen DIN EN ISO 16092-2 sowie nach der früheren DIN EN 692 (z. B. Exzenterpressen).
  • Pneumatische Pressen: Prüfung nach der aktuellen DIN EN ISO 16092-4 sowie nach der früheren DIN EN 13736.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Prüfung der Eingriffsgefährdung (Schließbewegungen, Hintertretschutz)
  • Exakte Nachlaufweg- und Nachlaufzeitmessung
  • Prüfung der Wirksamkeit von Schutzfeldern und beweglichen Abschirmungen
  • Kontrolle des Sicherheitsabstandes und der Zweihandfunktionalität
  • Fehlerfreie Funktionsprüfung aller Sicherheitskomponenten

Ihr Vorteil bei uns: Kleinere Mängel und Instandhaltungsmaßnahmen erledigen wir nach Absprache unbürokratisch und direkt vor Ort – das spart Ihnen Zeit und eine teure Nachprüfung.

Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.
Sollten die noch weitere Fragen haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht.

Ja. Gemäß § 4 und § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel, von denen Gefährdungen ausgehen können, regelmäßig von qualifizierten Prüfern kontrolliert werden. Ohne gültige Prüfung darf die Presse nicht betrieben werden.

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1201) sowie die Berufsgenossenschaften schreiben für Pressen der Metallbearbeitung eine wiederkehrende Prüffrist von mindestens einmal jährlich vor.

Die Prüfung darf ausschließlich von einer „zur Prüfung befähigten Person“ gemäß TRBS 1203 durchgeführt werden. Dies setzt eine entsprechende technische Berufsausbildung, mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Pressen sowie eine zeitnahe, aktive berufliche Tätigkeit im Prüfwesen voraus.

Die UVV-Überprüfung durch unsere Experten folgt einem klar strukturierten Prozess und umfasst unter anderem:

  • Sicherheits- & Schutzeinrichtungen: Prüfung von Zweihandschaltungen, berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS/Lichtgitter), Not-Aus-Systemen und Verriegelungen.
  • Nachlaufwegmessung: Messtechnische Überprüfung der Brems- und Stoppzeiten, um sicherzustellen, dass die gefahrbringende Bewegung rechtzeitig stoppt.
  • Mechanik & Führungen: Sicht- und Funktionsprüfung von Pressenstempel, Stößelführungen und Gestellstrukturen.
  • Hydraulik, Pneumatik & Elektrik: Kontrolle von Ventilen, Leitungen, Drücken sowie der gesamten Steuerungs- und Regelungstechnik.
  • Dokumentation: Abgleich der Betriebsanleitung, Schaltpläne und bisherigen Prüfbücher.

Nach der Prüfung erhalten Sie ein rechtssicheres, digitales Prüfprotokoll inklusive Mängelbericht (falls notwendig). Bei bestandener Prüfung wird die offizielle UVV-Prüfplakette direkt an der Presse angebracht.

Als historische Bewertungsgrundlage dient immer das Regelwerk, das zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Maschine gültig war.

Unser Prüfservice deckt die gesamte Bandbreite der aktuellen und früheren Sicherheitsnormen ab:

  • Hydraulische Pressen: Prüfung nach der aktuellen DIN EN ISO 16092-3 sowie nach der früheren DIN EN 693 und der VBG 7n5.2 (für älteren Altbestand).
  • Mechanische Pressen (z. B. Exzenterpressen): Prüfung nach der aktuellen DIN EN ISO 16092-2 sowie nach der früheren DIN EN 692 und der VBG 7n5.1.
  • Pneumatische Pressen: Prüfung nach der aktuellen DIN EN ISO 16092-4 sowie nach der früheren DIN EN 13736.
  • Tafelscheren: Wiederkehrende Sicherheitsprüfung und Nachlaufwegmessung nach der DIN EN ISO 13985 / VBG 7n5.2 unter Berücksichtigung der DGUV Regel 100-500 / BGR 500.